Wissenswertes

Wussten Sie schon, dass ...

  • ... Sie als Geschädigter im Falle eines Verkehrsunfalls das Recht haben einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Erstellung eines Schadengutachtens zu beauftragen? Dies gilt auch, wenn die Versicherung schon, ohne Ihre Zustimmung, einen ihrer Sachverständigen geschickt hat. Die gegnerische Versicherung ist verpflichtet, Ihnen die Kosten für das Schadengutachten zu erstatten.Hier stellen wir uns in Bildern vor.

  • ... es für Sie als Geschädigten sehr ratsam ist, von Anfang an einen Anwalt einzuschalten? Dieser vertritt Ihr Anliegen bei der Versicherung des Unfallgegners und, sollte es soweit kommen, auch vor Gericht. Die Kosten werden von der Versicherung des Unfallgegners getragen.

  • ... die Erstellung eines Schadengutachtens durch einen Kfz-Sachverständigen verhindert, dass auch eventuell nicht entdeckte Schäden erkannt und somit beseitigt werden können?

  • ... Sie das Recht haben, Ihre Reparaturwerkstatt frei zu wählen? Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls haben Sie das uneingeschränkte Recht, eine Reparaturwerkstatt Ihres Vertrauens mit der Reparatur Ihres geschädigten Unfallfahrzeugs zu beauftragen.

(Quelle: BVSK)


  • ... Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen können, selbst wenn die im Gutachten des Kfz-Sachverständigen ermittelten unfallbedingten Reparaturkosten zzgl. merkantiler Wertminderung den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeuges um bis zu 30% überschreiten? Das setzt allerdings voraus, dass Sie das Fahrzeug weiter nutzen wollen und die reparatur, entsprechend den gutachterlichen Vorgaben, fachgerecht ausgeführt wird. Beabsichtigen Sie das nicht oder handelt es sich um einen so genannten eindeutigen Totalschaden, können Sie Ihr Fahrzeug zu dem im Sachverständigengutachten ermittelten Restwert verkaufen.

(Quelle: BVSK)


  • ... es vom Wert Ihres Oldtimers abhängt, ob für die Versicherung eine normale Bewertung reicht oder diese ausführlich erstellt werden muss? Informieren Sie sich bevor Sie einen Kzf-Sachverständigen mit der Erstellung einer Bewertung für Ihren Klassiker beauftragen, wie genau die Anforgerungen Ihrer Versicherung sind: Ab welchem Fahrzeugwert muss eine ausführliche Bewertung erstellt werden? Und ist der Marktwert oder der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges wichtig?

  • ... es durchaus sinnvoll ist, Ihren Klassiker regelmäßig neu bewerten zu lassen? Denn man weiß ja nie, wie sich der Markt entwickelt und sich der Fahrzeugwert verändert.

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